Wie bereits angekündigt bin ich heute etwas früher losgefahren, um mir vor meinem Vorbesprechungstermin noch das bloggerweltweit angekündigte Gerichtsverfahren anzusehen. Als Ruhrgebietler kommt man von Hannover kommend ja an all den Stationen vorbei, bei denen man früher so ein komisches Ziehen im Arsch hatte. Der Name Helmstedt sagt den Jüngeren unter Euch wahrscheinlich nichts mehr, aber für mich (und viele andere in meinem Alter) bedeutete das immer Schikane an der Deutsch – Deutschen Grenze. Dreilinden konnte man dann wieder aufatmen.
In einer wirklich trostlosen Gegend steht das Gerichtsgebäude, alles ist ruhig, ich scheine bisher der einzige Besucher, also gehe ich doch mal rein. Saalnummer stimmt, der Aushang kündigt die Verhandlung an.
Der Kläger ist mittlerweile per Fahrrad eingetroffen, hat ein „Dein Callboy“ – T-Shirt an und scheint allein, außer mir sind mittlerweile noch drei Neugierige aufgeschlagen. Ich bin mir nicht sicher, was die Persönlichkeitsrechte des Klägers angeht und schieße deshalb erst mal kein Photo. Eventuell mitlesende Juristen mögen mir da doch mal schnell per Kommentar einen Tip geben.
Das Verfahren fängt mit fünfminütiger Verspätung an und das direkt mit leichter Pöbelei Seitens des Callboys. Der Richter ist sehr ruhig und besonnen und versucht zu vermitteln. Der erste Punkt, die Abbildung Torstens im Blog, hat laut Richter keine Aussicht auf Erfolg, da der Beklagte das Bild wieder vom Blog genommen hat und der Kläger das Photo auf seiner eigenen Seite veröffentlicht. Der zweite Punkt, das Video, wird kurz angeschnitten, dann aber auch ad acta gelegt.
Allerdings bemerkt der Richter, daß ggf. durchaus leicht beleidigende Sätze im Blog gefallen sein können. Auf Anraten des Richters schließen beide Beteiligten einen Vergleich. MyBigMouth verpflichtet sich bei Meidung eines Ordnungsgeldes von 500,00€ pro Fall, Beleidigungen in Zukunft zu unterlassen und Kommentare kritisch durchzusehen (wobei keine Reaktionszeit festgelegt wurde). Torsten verzichtet im Gegenzug auf alle Rechte in diesem Streit. Der Streitwert wird auf 500,00€ festgesetzt, die Gerichtskosten geteilt, das Verfahren geschlossen.
Interessant finde ich, daß beide Prozessbeteiligte hier ohne anwaltlichen Beistand aufkreuzen. Der Richter äußert sich sehr eindeutig über Zusammenhang und Orthographie des Schriftsatzes, vertritt aber auch die Meinung, daß in diesem Stadium eines Verfahrens auch ungebildeten Menschen Gelegenheit gegeben werden muß, ihr Anliegen ohne anwaltliche Hilfe vorzutragen.
Auf mich macht Callboy Torsten auch im realen Leben einen deutlich renitenten Eindruck. Er versucht mehrfach, Reden an den Saal zu halten, wird aber vom Richter sehr souverän gestoppt. Auch versucht er, mitschreibende Leute an der Mitschrift zu hindern („Im Gerichtssaal darf man nicht mitschreiben.“), aber der Richter macht Torsten klar, daß das hier der Saal des Gerichts sei und mithin der Richter bestimme, was hier passiere.
Ich selbst hatte von einem Callboy ja bisher immer das Bild eines gepflegten Begleiters. Dem entspricht Torsten sicher nicht. Aber letztlich muß es ja in jedem Niveau Angebote geben.
Nach 20 Minuten ist der Spuk vorbei, alle gehen nach Hause, ich gebe zurück in die Funkhäuser.
Und aus leider gegebenem Anlaß habe ich die Kommentarfunktion zu diesem Artikel abgeschaltet. Weitere Erläuterungen dazu gibt es dort.
Ich bin ja gespannt wie ein Flitzebogen. Live-Blogging direkt aus dem Gerichtssaal. Halte uns unbedingt auf dem laufenden! :-)
Na ja… kein deutlicher Sieg, aber für so ein Verfahren normal – der Richte möchte nach Möglichkeit kein Urteil sprechen. Sehr schade. Vorallem, dass Gerichtskosten auf den Beklagten zukommen!
Neutral berichtet. Sehr gut!
Danke.
„Interessant finde ich, daß beide Prozessbeteiligte hier ohne anwaltlichen Beistand aufkreuzen.“
Naja, würd ich beim Amtsgericht und dem Streitwert auch nicht machen. In der Regel läuft das dort sowieso nur so ab daß beide Beteiligten einfach nur den Sachverhalt aus Ihrer Sicht schildern und der Richter dann die rechtliche Bewertung vornimmt. Ein Anwalt steht da meistens nur dumm rum und kann da auch nicht viel machen.
Danke für den sachlichen Bericht.
Also mal schnell ne kleine Aufklärung aus Jursitensicht: Das Recht am eigenen Bild ist nicht mehr von Belang, wenn mindestens 3 Personen auf fraglichem Bild zweifelsfrei zu identifizieren sind… So entschieden durch das BverfG.
Aber hoffentlich haben wir CT nun überstanden…
Wir sehen das differenzierter:
Hier geht es zu einem weiteren Bericht.
Ihr schreibt so geschwollen (möchtegern-)juristisch. Also halt so, daß ich Schwierigkeiten habe zu verstehen was Ihr meint. Das verwirrt mich, wieso macht Ihr das?
(und wieso „Ihr“ und nicht „Du“ – sind das mehrere im Blog?)
Waren im Gerichtssaal eigentlich irgendwelche Leute mit einem T-Shirt „Verleubner“ ? Das würde mich ja mal interessieren, nachdem angeblich so viele Leute dort einlaufen wollten…
Nein, solche T-Shirts waren nicht zusehen ;)
Überhaupt waren von den angekündigten Massen nur sehr wenige da.
Vielen Dank für den Bericht!
Das ist mein manueller Trackback
Helmstedt? – hab ich mal genauso gesucht wie Bielefeld – gibts nämlich nicht. :-)
„zwei mal zwei macht sechs widi widi witt und drei macht neune“
CT, mit Links auf deine Seite musst du immer rechnen, das ist im Internet nun mal so.
Ich geh einfach mal davon aus, dass du mit dem Vergleich zufrieden bist und die Bloggerwelt mit unnötigen Anzeigen in Ruhe lässt, beim nächsten mal wird sicher auch der Richter nicht mehr so geduldig sein.
Ach wie gut, dass CT ja doch verlinkt werden will, sonst hätte er hier ja auch was von „Verleubnung“ erzählen können, und verlangen können, dass Links entfernt werden: Die bei seinen Kommentaren nämlich.
Ich warte jetzt aber noch darauf, was aus den anderen Strafanzeigen wird, Udo hat ja auch eine erhalten, und Krambox ja auch. Ob da noch weitere Leute angezeigt wurden, weiß ich nicht.
@CT: Jetzt wäre genau der richtige Zeitpunkt, um zur Polizei zu gehen, und alles in Bewegung zu setzen, damit die anderen Verfahren eingestellt werden können, bevor es wirklich peinlich wird, und zwar für Dich.
Torsten, jetzt mal eine Zusammenfassung:
Krambox hatte damals (27.4.06) darauf hingewiesen, dass auf Deiner eigenartigen WebSite folgender Text stand:
Daraufhin hast DU persönlich ihm eine Mail mit unter anderem folgendem Inhalt geschrieben:
Damit bestätigst Du, dass der zuvor veröffentlichte Text auf einer Deiner Gruselseiten im Netz stand!
Mit anderen Worten: Die Krambox BEHAUPTET NICHT, der Text hätte da gestanden, die Krambox BERICHTETE darüber. Wir haben es hier mit einer Tatsache zu tun, zumal Herr Knoblich von der Krambox nicht der einzige Internetnutzer war, der diesen Text gesehen hat.
Du erfindest hier und anderswo falsche Tatsachen und hörst noch nicht einmal heute, nach dieser Verhandlung damit auf. \“Lieber\“ Torsten, JETZT, nach diesen letzten Kommentaren hier von Dir, bedauere ich es ausserordentlich, dass MyBigMouth diesem Vergleich zugestimmt hat. Sei Dir gewiss, so ein Glück wird Dir ganz sicher nie wieder vergönnt sein. Denn seit geraumer Zeit ist so ziemlich allen klar, dass lediglich eine einzige Person andere verleubnet…
Am einfachsten wäre es doch, diesen mehr als uneinsichtigen Menschen, der sich“Callboy“ nennt zu ignorieren!
Das ist doch wie bei Paris Hilton oder Küblböck, keiner will sie sehen, keiner kann sie leiden, sie sind zu blöd zu allem aber man redet über sie!
Ich könnte viel zu dem Thema schreiben, da ich schon mehr als genug gelesen habe, aber da ich echt nicht will das er antwortet (obwohl mir viele Fragen auf der Zunge liegen! ;-) ) lass ich das lieber!
Zumindest mach ich mir jetzt nicht mehr soo viele Gedanken über meine Rechtschreibung nachdem ich das alles lesen durfte! :-D