Wie bereits angekündigt bin ich heute etwas früher losgefahren, um mir vor meinem Vorbesprechungstermin noch das bloggerweltweit angekündigte Gerichtsverfahren anzusehen. Als Ruhrgebietler kommt man von Hannover kommend ja an all den Stationen vorbei, bei denen man früher so ein komisches Ziehen im Arsch hatte. Der Name Helmstedt sagt den Jüngeren unter Euch wahrscheinlich nichts mehr, aber für mich (und viele andere in meinem Alter) bedeutete das immer Schikane an der Deutsch – Deutschen Grenze. Dreilinden konnte man dann wieder aufatmen.
In einer wirklich trostlosen Gegend steht das Gerichtsgebäude, alles ist ruhig, ich scheine bisher der einzige Besucher, also gehe ich doch mal rein. Saalnummer stimmt, der Aushang kündigt die Verhandlung an.
Der Kläger ist mittlerweile per Fahrrad eingetroffen, hat ein „Dein Callboy“ – T-Shirt an und scheint allein, außer mir sind mittlerweile noch drei Neugierige aufgeschlagen. Ich bin mir nicht sicher, was die Persönlichkeitsrechte des Klägers angeht und schieße deshalb erst mal kein Photo. Eventuell mitlesende Juristen mögen mir da doch mal schnell per Kommentar einen Tip geben.
Das Verfahren fängt mit fünfminütiger Verspätung an und das direkt mit leichter Pöbelei Seitens des Callboys. Der Richter ist sehr ruhig und besonnen und versucht zu vermitteln. Der erste Punkt, die Abbildung Torstens im Blog, hat laut Richter keine Aussicht auf Erfolg, da der Beklagte das Bild wieder vom Blog genommen hat und der Kläger das Photo auf seiner eigenen Seite veröffentlicht. Der zweite Punkt, das Video, wird kurz angeschnitten, dann aber auch ad acta gelegt.
Allerdings bemerkt der Richter, daß ggf. durchaus leicht beleidigende Sätze im Blog gefallen sein können. Auf Anraten des Richters schließen beide Beteiligten einen Vergleich. MyBigMouth verpflichtet sich bei Meidung eines Ordnungsgeldes von 500,00€ pro Fall, Beleidigungen in Zukunft zu unterlassen und Kommentare kritisch durchzusehen (wobei keine Reaktionszeit festgelegt wurde). Torsten verzichtet im Gegenzug auf alle Rechte in diesem Streit. Der Streitwert wird auf 500,00€ festgesetzt, die Gerichtskosten geteilt, das Verfahren geschlossen.
Interessant finde ich, daß beide Prozessbeteiligte hier ohne anwaltlichen Beistand aufkreuzen. Der Richter äußert sich sehr eindeutig über Zusammenhang und Orthographie des Schriftsatzes, vertritt aber auch die Meinung, daß in diesem Stadium eines Verfahrens auch ungebildeten Menschen Gelegenheit gegeben werden muß, ihr Anliegen ohne anwaltliche Hilfe vorzutragen.
Auf mich macht Callboy Torsten auch im realen Leben einen deutlich renitenten Eindruck. Er versucht mehrfach, Reden an den Saal zu halten, wird aber vom Richter sehr souverän gestoppt. Auch versucht er, mitschreibende Leute an der Mitschrift zu hindern („Im Gerichtssaal darf man nicht mitschreiben.“), aber der Richter macht Torsten klar, daß das hier der Saal des Gerichts sei und mithin der Richter bestimme, was hier passiere.
Ich selbst hatte von einem Callboy ja bisher immer das Bild eines gepflegten Begleiters. Dem entspricht Torsten sicher nicht. Aber letztlich muß es ja in jedem Niveau Angebote geben.
Nach 20 Minuten ist der Spuk vorbei, alle gehen nach Hause, ich gebe zurück in die Funkhäuser.
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