Berufskraftfahrer – Qualifikationsgesetz

Wir alle haben uns mittlerweile an Fahrerkarten, Urlaubsscheine und das Rechnen in Doppelwochen gewöhnt, zum September hin kommt ein weiteres Schmankerl auf uns zu, das BKrFQG. Das besagt, das alle, die gewerblich mit einem Fahrzeug >3,5 Tonnen unterwegs sind, zusätzlich zu ihrem Führerschein noch eine weitere Qualifikation nachweisen müssen. Bei Neuerwerb eines Führerscheins dauert das 140 Stunden Weiterbildung, bei Leuten, die ihren Führerschein schon haben, 35 Stunden; sprich: eine Woche. Diese einwöchige Schulung muß alle fünf Jahre wiederholt werden. Während Neulinge diese Qualifikation ab dem 10.09.2009 besitzen müssen, haben die „Altlasten“ bis zum 10.09.2014 Zeit, diese Schulung zu machen. Da man den Lappen alle fünf Jahre neu machen muß, empfielt sich es also, ihn möglichst spät anzugehen.

Jetzt werden sich viele von Euch sagen: „Berufskraftfahrer, das bin ich nicht. Ich bin nur Veranstaltungstechniker.“ Nun. Berufskraftfahrer ist erst einmal der, der gewerblich einen LKW fährt. Und wenn man also mit einem klassischen 7,5 – Tonner voll mit Technik zur nächsten Baustelle gurkt, dann ist man beruflich mit dem Auto unterwegs, also Berufskraftfahrer. Zum Glück gibt es in dem Gesetz im §1 Abs.2 Satz 5: „Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Fahrten mit Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.“ Da haben wir ja noch mal Glück gehabt.

Tatsächlich wird es sicher interessant, wie denn ab September in der Praxis der Nachweis erbracht werden muß, daß der Fahrer zum Material gehört und daß das Fahren nicht die Hauptbeschäftigung ist. Ich bin da sehr gespannt.

Nachtrag 1: das ganze Gesetz gibt es als PDF übrigens hier.

Nachtrag 2: auch vom ADAC gibt es dazu eine Zusammenfassung, in der das Ganze ein bißchen (aber auch nur ein bißchen) verständlicher beschrieben ist, als im Gesetz selbst.

Taschenkontrolle

Die wirtschaftlichen Zeiten werden schwerer, der Markt für Industrieveranstaltungen ist ziemlich zusammengebrochen und im Touring gibt es zwar genug Jobs, die aber unter verschärften finanziellen Bedingungen. Überall wird überlegt, wo man ein paar Euro sparen kann. Beim Aufräumen bei mir zuhause fiel mir auf, wo das möglich wäre: jeder Techniker findet in seinen Hosentaschen immer Restrollen an sogenanntem Zumpeltape. Im Laufe der Zeit sammelt sich so ein ganz ansehnlicher Haufen an, der zuhause dann nur ungenutzt rumliegt. Eigentlich sollte man immer wenige Minuten bevor die Trucktüre zugeht noch mal eine Taschenkontrolle machen. Was sich da alles an Tape, Bolzen & Splinten finden würde……

Ladendiebstahl

Björn hat sich in seinem Blog Gedanken über die Gruppen gemacht, die bei ihm im Laden klauen. Mit dabei sind auch Kinder. Er selbst vermutet, daß sie oft zu wenig Taschengeld bekommen. Ich kann mich dabei daran erinnern, daß ich als Kind auch mal klaute…… das war mir zu dem Zeitpunkt aber gar nicht so bewußt.

Ich war vielleicht vier, vielleicht fünf, vielleicht sechs Jahre alt, ging auf jeden Fall noch in den Kindergarten und ich erinnere mich, daß es kalt war und ich einen dicken Mantel anhatte; es muß also Winter gewesen sein. Ich war mit meiner Mom in der Stadt und bei Karstadt gab es direkt neben dem Ausgang so einen Stand, an dem es viele verschiedene Sorten Bonbons gab, die man sich in Tüten füllen konnte. So etwas gibt es ja heute noch. In meinem Elternhaus waren Süßigkeiten immer recht rar, wir sollten lieber einen Apfel essen („Iß ’n Apfel“ ist bis heute ein geflügeltes Wort in unserer Familie). Als ich da im Vorbeigehen dieses Füllhorn an Bonbons sah, war es wie das Paradies für mich und im Vorbeigehen steckte ich eine Hand voll ein. Das schien mir völlig legitim, schließlich lagen die da ganz offen und einladend rum.

Meine Mutter war mit dem Sortieren ihrer Tüten beschäftigt, jedenfalls bekam sie erst etwa 200m nach Verlassen des Kaufhauses mit, daß ihr Sohn kaute. Jungejungejunge…… Sie war deutlich nicht davon zu überzeugen, daß diese ganzen Bonbons am Ausgang als Aufmerksamkeit des Hauses dort standen und so mußte ich zurück, meine Taschen wurden vor den Augen einer streng schauenden, ältlichen Verkäuferin geleert, ich durfte alles wieder zurückräumen und das bereits vertilgte Bonbon wurde bezahlt. Selten hatte etwas Süßes so einen schlechten Nachgeschmack. Und mir war klar: klauen ist äußerst peinlich.

Verantwortungslos

Mehrere Milliarden Euro wird also nun allein die Abwrackprämie kosten. Eine Prämie, deren Wert man durchaus als umstritten bezeichnen kann, kurbelt sie doch im Wesentlichen die Produktion ausländischer Autobauer an und zerstört die Strukturen auf dem Gebrauchtwagen- und Schrottmarkt. Zusätzlich werden Banken Geld brauchen. Neben der HRE nun auch die Commerzbank. Allein für den Bankenbereich werden es zweistellige Milliardenbeträge. Und da wir Wahljahr haben, kann auch Opel mit Hilfen rechnen.

Wahljahr.

Genau das ist das Problem.

Die Beträge, die jetzt allein zur Stimmgewinnung rausgeschleudert werden, ohne hinterher echten Nutzen zu bringen, sind hoch. Sie sind unverantwortlich. Sie sind unverantwortbar. Und sie diskreditieren das politische System. Politiker hauen zum Machterhalt Kohle aus dem Fenster, die einfach nicht da ist. Schon jetzt steht der Verlierer fest: der Wähler. Nach der Wahl. Auf der Strecke bleiben die kleinen Projekte, nicht so medienwirksam, aber unter’m Strich wirtschafts- und sozialpolitisch deutlich wichtiger als neue Billigautos.

Eine Abwrackprämie für verantwortungslose Politiker wäre ein Projekt.

Für die Bundestagswahl sollte man sich schon jetzt Gedanken machen. Wer ist angesichts der aktuellen Politik überhaupt wählbar ?  Fest steht, daß es nicht hilft, nicht zur Wahl zu gehen. Dafür findet man dann Ausreden: schönes Wetter, schlechtes Wetter, die Bundesliga. Aber wenn ein großer Prozentsatz ungültig wählte, wenn die 30%, die in der Vergangenheit nicht den Weg zur Urne fanden, ungültig wählten, dann wäre das ein Votum, das man sich schlecht schönreden könnte.

Was diesem Land fehlt sind Politiker die regieren. Menschen klarer Worte.

Ich kann dieses Gewäsch aus Berlin nicht mehr hören.

Kuscheltier

So ein Blog hat ja im Grunde die selbe Funkion wie früher das Kuscheltier: läuft es mal nicht so, wie man sich das vorstellt, so kann man Peterle (so hieß mein Kuschelopfer) in den Arm nehmen und ihm alles erzählen. Und dann wird es auch schon wieder gut. Ähnlich hier: wenn mir was nicht paßt, kann ich es dem Blog erzählen. Das ändert zwar auch nichts, aber wenigstens bin ich es mal losgeworden. Grund meines Greinens ist der Verlust einfacher Genüsse. So ist es im Spar Edeka – Markt meines Vertrauens leider mittlerweile nicht mehr möglich, frische Vollmilch zu bekommen. Die Regale sind voll von längerfrischer ESL – Milch, die, mit Verlaub, einfach scheiße schmeckt. Da kann ich auch direkt H-Milch kaufen. Als Alternative bleibt einem nur die leider deutlich teure Landmilch.

Ähnlich ist es mit den Brötchen am Hamburger Hauptbahnhof, an denen ich heute Morgen hungrig vorbeistrich: ein einfaches, knackiges Brötchen mit Butter & Käse ist nicht mehr zu bekommen. Es muß gleich das Monsterbaguette mit Remoulade, Tomate, Gurke & Salat sein, aus dem die Zutaten schon herausquillen und bei dem vom eigentlichen Genuß eines leckeren Käses nichts mehr übrigbleibt. Dabei gilt doch: die einfachen Genüsse sind die besten.

So, und jetzt kann ich Peterle wieder weglegen.

Et hätt noch immer joot jejange…

…mögen sich die Verantwortlichen der Kölner Verkehrsbetriebe beim U-Bahn – Bau gedacht haben und damit liegen sie ja genau im Trend, wenn man sich öffentliche Vorhaben ansieht. Daß nicht spätestens nach dem Kirchturmzwischenfall von 2007 sorgfältiger gearbeitet wurde, ist nicht zu verstehen. Aber wer Kölner Klüngel kennt weiß, daß ein Verantwortlicher für den Schlamassel nicht zu finden sein wird.

Auf meine Branche übertragen kann man solche Schlampereien auch sehr schön beobachten. Dinge, die bei einer privat finanzierten Bühne niemals geduldet würden sind bei städtischen Häusern Alltag. Oft sind es die selben Bauamtsmitarbeiter, die in der einen Spielstätte nach dem Händeschütteln direkt zum Kaffeetrinken in des Hausverantwortlichen Büro verschwinden und in der anderen Halle pingeligst alles durchgehen und mit denen nicht zu sprechen ist. Und so gibt es sie tatsächlich, die Bühne, deren Ober- und Untermaschinerie seit Jahren ungeTÜVt ist, aber zum Einrichten natürlich trotzdem alles fährt.

Oder auch sehr schön: die historische Konzerthalle mit tragender Holzkonstruktion, ohne Feuermeldeanlage, ohne Sprinkler, aber mit durchaus amtlicher elektrischen Installation, die des Nachts einfach abgeschlossen und verlassen wird. Ohne Pförtner oder Nachtwächter. Und bei der bei Konzerten die Hydranten mit nicht benötigtem Orchestergestühl zugestellt werden, es Brandsicherheitswachen noch nie gegeben hat.

Und es gibt auch die Halle, bei der man es mit dem genehmigten Bestuhlungsplan nicht so genau nimmt. Man benötigt noch zusätzliche Stühle ?  Kein Problem. Stell sie doch einfach rein.

Oder die Bühne, die trotz entsprechender Größe nie einen geprüften Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik sieht. Wozu auch. Et hätt ja noch immer joot jejange.

So lange ich im Alltag auf städtischen Bühnen so etwas regelmäßig erlebe, so lange darf ich mich auch nicht wundern, wenn anderes schiefläuft, wo städtische Bedienstete städtische Bedienstete kontrollieren sollen.

Verbrannt

Jungejungejunge, da hat es aber jemand eilig, noch Teil des Weihnachtsgeschäfts zu werden. Vorgestern gewonnen, heute die CD – Ankündigung und am Freitag sollen die Scheiben im Laden stehen. Die ersten Livetermine stehen auch schon fest. Ohne dem Herrn jetzt zu nahe treten zu wollen, aber er machte doch einen recht einfachen Eindruck. Hoffentlich weiß er sich zu wehren, denn sonst verbrennt er wie ein Weihnachtsbaum nach Dreikönige.

Bauamtsseminar

Bisher hatte ich ganz vergessen, von meinem Seminar zu erzählen, das ich letzten Freitag bei der DEA – SommerUni besuchte: Umgang mit Bauämtern. Euch möchte ich hier eine kurze Zusammenfassung geben. Insbesondere den letzten Punkt halte ich für sehr interessant.

Bei der Planung eines OpenAirs oder einer anderen größeren Veranstaltung denken viele immer nur an das Bauamt. Die Einbeziehung von Umweltamt, Gewerbeaufsicht und Verkehrsamt ist in aller Regel aber genau so wichtig und sollte nicht übersehen werden. Während es früher so war, daß das Bauamt einen auf die anderen Ämter hinwies, so ist es heute oft nicht mehr der Fall, da die Ministerpräsidenten der Meinung sind, daß die Ämter keine Fachplanungsbüros sind, die kostenlos Fachwissen zur Verfügung stellen. Plant man eine Veranstaltung, so sind informelle Vorabtermine bei den Ämtern natürlich sinnvoll; dauern diese aber länger als 45 Minuten, so werden sie kostenpflichtig. Im Zweifelsfall kann es aber natürlich zielführend sein, lieber diese Mehrkosten in Kauf zu nehmen und dann hinterher ein problemloses Genehmigungsverfahren zu haben.

Da Zuständigkeiten in den Ämtern oft wechseln (und sei es wegen Krankheit oder Urlaub) ist es hilfreich, Gesprächsprotokolle zu erstellen und diese vom Amtsvertreter gegenzeichnen zu lassen. Nur so sind die Absprachen verbindlich und können nicht durch einen anderen Beamten nach eigenem Ermessen verändert werden.

Viele Mißverständnisse ergeben sich durch unterschiedliche Terminologien, die bei uns in der Branche und im Baurecht gebraucht werden. So bauen wir niemals eine Bühne, sondern immer nur eine Szenenfläche, weil die Bühne das abgeschlossene, eigenständige Bühnenhaus beinhaltet. Dies sollte man auch bei der Erstellung von Plänen berücksichtigen, da die Beamten angewiesen sind, sich stumpf an die Begrifflichkeiten des Baurechts zu halten.

Ist dann die Veranstaltung genehmigt und der Bauamtstermin steht an, so ist dies keine „Abnahme“ im rechtlichen Sinne (bei einer Abnahme wird alles bis auf die letzte Schraube geprüft und das Amt haftet in vollem Umfang mit, wenn was danebengeht), sondern eine Prüfung, bei der der Beamte stichprobenartig sich ansieht, was er in der Situation für wichtig hält. Dabei sollten wir uns vor Augen halten, daß es sich im wesentlichen um eine Struktur- und Kompetenzprüfung unserer Person als Produktionsleiter handelt. Machen wir einen guten Eindruck, so kann der Beamte auch Vertrauen in unser Bauwerk haben. Darum zählt auch das Umfeld: sind wir vorbereitet und haben alle notwendigen Unterlagen bei der Hand, stehen die Feuerlöscher da, wo man sie braucht, tragen die Leute ihre PSA (und seien es nur die Arbeitsschuhe).

Oft wird ja die Meinung vertreten, man soll den Beamten einen Fehler zum Finden geben, dann wären sie zufrieden. Der Dozent, Hartmut Starke, wies darauf hin, daß er das für großen Unfug halte: findet ein Prüfbeamte einen offensichtlichen Fehler, so könne beispielsweise leicht die Meinung entstehen „Na, wenn er schon bei den Feuerlöschern schlampt, wie arbeitet er den erst bei den Dingen, die wichtig sind.“ Von daher möge man bitte keine Fehler übriglassen. Eine interessante Meinung.

Länger unterhielten wir uns auch über das Gastspielprüfbuch und ob die Anlage überhaupt sinnvoll sei. Nach der VStättVO soll die Prüfung durch das Bauamt eine Spielprobe beinhalten. Dieser Passus ist natürlich ursprünglich für Theater gedacht, wird aber nach einschlägiger Rechtsprechung mittlerweile vereinzelt auch bei uns in Konzerten angewandt. Laut Herrn Starke wird sich dies weiter durchsetzen, da die Gerichte bei ablaufbedingten Unfällen bemängeln, daß eine Prüfung bei einer Probe nicht stattgefunden hat. Da wir im Touralltag nicht mal eben eine komplette Durchlaufprobe mit Künstlern bieten können, hilft uns hier ein Gastspielprüfbuch erheblich weiter, weil dann nur ein Mal bei der Erstellung des Buches eine Durchlaufprobe anfällt und die nachfolgenden Ämter diese Prüfung anerkennen müssen. Darüber hinaus hilft es natürlich auch, immer alle Unterlagen beisammen zu haben.

Entscheidet man sich dazu, kein Prüfbuch zu erstellen, so macht es bei den Beamten immer einen guten Eindruck, wenn man alle erforderlichen Unterlagen (B1 – Zertifikate, Bauartprüfzeugnisse, Motorprüfprotokolle, etc.) in einer Mappe zusammenstellt und diese ggf. sogar zur Mitgabe an den Beamten kopiert.

Hoch interessant war auch der Bericht über ein Urteil, das in unserer Branche Anfang des Jahres erging. Gemeinhin wird ja davon ausgegangen, daß Freelancer selbst für sich zu sorgen haben und der Produktionsleiter nicht für die Einhaltung der Arbeitsvorschriften zur Verantwortung gezogen werden kann. Dies ist falsch; was in anderen Branchen schon länger in Urteilen festgelegt ist. Im Rahmen der Fürsorgepflicht sei der Produktionsleiter sehr wohl für die Einhaltung der Vorschriften durch seine Untergebenen verantwortlich, selbst wenn diese eigenständige Unternehmer sind. Dies auch unabhängig von der Scheinselbstständigkeitsdiskussion. Der Produktionsleiter hat darauf zu achten, daß die PSA (Helm, Schuhe, Gurt, Handschuhe, etc.) getragen werden. Er hat zu kontrollieren, ob seine Mitarbeiter ohne Alkohol und Drogen und mit ausreichendem Schlaf auf der Arbeitsstelle antreten. Er ist voll für die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Vorschriften (incl. Arbeits- und Ruhezeit) verantwortlich !  Dies gilt auch für örtliches Personal. Im konkreten Fall war ein örtlicher Rigger abgestürzt, weil er bei Arbeitsantritt zuvor auf einer anderen Baustelle schon 16 Stunden gearbeitet hatte und übermüdet war. Dem Produktionsleiter sei erhebliche Mitschuld zugesprochen worden, weil er sich bei Arbeitsbeginn nicht davon überzeugt hatte, daß der Rigger nüchtern und ausgeschlafen ist. Es reicht nicht aus, wenn man dies bei der Bestellung von Personal angibt; man muß dies vor Ort zumindest stichprobenartig überprüfen und dokumentieren.

Der obengenannte Punkt macht mich nachdenklich und ich werde mir genau überlegen, wie ich denn damit umgehe.