Seit Mai letzten Jahres gilt eine neue Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Güterverkehr. Die ist europaweit harmonisiert und — natürlich — deutlich strenger, als die vorhergegangene Verordnung. Mag sein, daß sie für den gewöhnlichen LKW – Fahrer notwendig und fair ist, im Touringbereich ist sie Schmerz im Hintern. So muß jeder Fahrer wenigstens 45h in der Woche theoretisch seinen LKW verlassen (mit zahlreichen Ausnahme- und Schieberegeln, aber lassen wir das mal so stehen). Er macht gewissermaßen Wochenende. Super.
Sind wir doch mal ehrlich: in der Regel fährt ein Trucker bei uns drei bis sechs Stunden in der Nacht, läd eine Stunde aus, anderthalb ein und ansonsten hat er frei. Jeden fünften Tag haben wir einen Offday, da gibt es ein Hotelzimmer. Bisher gab es selten Konflikte mit den Lenkzeiten bei uns. Nur bei sehr langen Strecken wurde ein zweiter Fahrer notwendig und auch gebucht. Jetzt ist jede Woche das große Puzzeln angesagt. Trucks werden am Offday schon am Venue abgestellt (so dort Parkplätze frei und keine andere Produktionen sind) und nicht am Hotel. Mit Taxen wird hin und her gefahren; die Versicherung grummelt, weil Autos unbewacht irgendwo herumstehen. Und sind die Trucker glücklicher ? Eher nicht. Der Aufwand nervt sie selbst.
Beim Sonntagsfahrverbot gibt es für unsere Branche (und natürlich auch für andere) ganz einfach Ausnahmegenehmigungen; vielleicht sollte man sich auch bei den Ruhezeiten mal Gedanken darüber machen, daß es neben den normalen Speditionen auch Spezialfälle gibt.
das gilt auch für die fahrer von nightlinern, die natürlich die gleichen probleme haben/ bekommen werden. aber die frage ist doch, werden tourneen jetzt anders geplant? werden wir in (ferner) zukunft 2 offdays nacheinander haben, weil trucks und busse stehen müssen?
leider werden ja keine pkw- und wohnmobilfahrer auf lenkzeiten überprüft. ich glaube, der eine oder andere dürfte dann auch mal sein auto stehen lassen…
Klar gilt das auch für Nightlinerfahrer. Mittelfristig werden die Booker sicher mehr Rücksicht auf diese Gesetzgebung nehmen (müssen). Man wird sehen, wie das im Detail aussieht. Im Billigbereich wird dann halt ein Techniker wie früher einen Tag in der Woche den Truck fahren. Ich warte sowieso auf den Tag, an dem im großen Stil osteuropäische Firmen den Markt aufrollen. Noch ist uns das ja in unserer Branche erspart geblieben.
….oder Ihr müsst die Tourplanung so änder, dass Ihr alle 5 Tage 2 mal dieselbe Bühne bespielt evtl verbunden mit einem Offday!
Doppelshows sind natürlich immer toll, aber Du mußt auch eine Produktion haben, die so viele Leute zieht, um überhaupt zwei Tage spielen zu können. Bei Annett haben wir das in ein paar Städten, aber das ist ja doch eher die Ausnahme.
Übrigens wird das auch Auswirkungen für die Venues haben: immer häufiger werden die Produktionen anfragen, ob die Trucks schon am Offday anreisen und möglichst loadingnah parken können. Das wird für die ein oder andere Halle sicher noch eine Herausforderung.
Zwei Offdays hintereinander sehe ich allerdings eher nicht; wer soll denn das auch bezahlen. Freie Tage kosten einfach eine Menge Geld, weil Du die Hotel- und Personalkosten ja voll auf der Uhr hast und nichts reinkommt. Da ist ein zweiter Fahrer in der Regel billiger.
Mich würde ja persönlich mal folgender Fall interessieren:
Sprinter,
6 Künstler (Schauspieler) an Bord und ein Bischen Requisite aber nicht wirklich viel…
Fahrer = 1. Person die aber gleichzeitig Lichttechniker, Produktionsleiter, Loader, usw. ist also quassi das Hirn der Tour…
Ich bin ja schon seit 1 JAhr der meinung das geht so nicht…
und für alle die meinen das sei unmöglich (ich war da auch lange von überzeugt): nen guter Kollege zieht das so durch… Und wers nicht glaubt gerne E-Mail an mich (cr@familie-roselius.de) der bekommt nen Tourplan… :-)
Ich glaube ich ruf nachher mal nen bekannten an der ist Fahrlehrer und müsste das ja eigentlich wissen :-)…
Liebe Grüße
Chris
P.S.: Was das Touringgeschäft betrift, auch hier ist die Regierung mal wieder mächtig damit beschäftigt einem die Freiheiten die man irgendwann mal hatte zu nehmen… :-((((((((((((((((((
Da ist doch die erste Frage: hat derjenige einen Personenbeförderungsschein ? Denn Teil seiner beruflichen Aufgabe ist es ja wohl, die Künstler durch die Gegend zu schaukeln.
Die nächste Frage: was ist das für ein Fahrzeug ? <2,8t, >2,8t, >3,5t ?
2,8t,
Markus ich weiß nicht wie ich größer gleich schreiben soll korrekt scheint die Grenze bei 28000 kg zu sein! Nachdem ein Kollege von der Polizei kontrolliert worden ist, herrschen bei uns in der Firma strenge Sitten: bei beruflichen Fahrten mit Fahrzeugen>28000 kg ist ein „Fahrtenbuch“ mit Lenkzeiten und Arbeitszeiten etc zu führen um die entsprechenden Wochenzeiten usw. einzuhalten.
Aaaaalso: bis 2,8t passiert gar nichts. Der Mann kann (meines Wissens nach) fahren, wie er lustig ist. Zwischen 2,8 und 3,5t muß er mindestens ein persönliches Fahrtenbuch führen und, ja, die Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Ab 3,501t fährt er nur noch 80km/h und ist fahrtenschreiber-/fahrerkartenpflichtig. Zwischen 2,8 und 3,5t kann er auch Fahrtenschreiber/Fahrerkarte einsetzen, wenn das Fahrzeug mit solchem ausgerüstet ist. Die meisten Fahrer wissen nicht, daß sie schon ab 2,8t nachweispflichtig sind, wenn sie gewerblich fahren.
Das ist nen ziemliches problem, dass die alle die mal geweblich fahren über einen Kamm scheren… Zum beispiel das gleichte Thema mit der digitalen Fahrerkarte… Wir mieten für unsere Firma einmal im Monat einen wagen zum liefern…. Da wir keinen Fahrer haben,, muss jetzt nun jeder unserer Mitarebiter sich so ein Ding besorgen…. und die größte Frechheit… wennd u dir für den Umzug nen 7,5 Tonner mitetest ist es wurscht,d a brauchst du diese Karte nicht….
Ist doch total irre oder? Der der sich einmal in 2 Jahren nen 7,5 Tonner mietet, sonst nur PKW fährt, braucht keine karte und kann quasi amchen was er will mit dem Ding und die die Ihn regelmäßig aber nicht täglich nutzen werden derart unter den Pantoffel gestellt….
Schön dass du dieses Topic bei „Schwachsinn“ eingestellt hast :-)
Hi, meine Info ist da anders: Fahrzeuge mit digitalem Tachograph (Fahrerkarte) dürfen NICHT ohne Karte bewegt werden. Auch nicht Privat und auch nicht von Menschen die einfach keine Karte haben. Ohne Karte Fahren ist nur auf Privatgelände erlaubt, falls dann aber auf Privatgelände Geladen wird und es dann raus in die STVO-Zone geht, muss schon bei Arbeitsbeginn (Laden auf Privatgrundstück) die Karte eingelegt werden.
Bin kein Jurist, aber ich habe mir da für teuer Geld eine doofe Lektüre zu den neuen Bestimmungen geleistet und da steht das so drin.
LG der Benny
Das ist sicher nicht korrekt. Privatfahrten dürfen ohne Fahrerkarte durchgeführt werden. Sonst hätten die ganzen Autoverleiher ja auch ein dickes Problem.
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ZUM 2. (BLOG) GEBURTSTAG! :)