Die Tachos der Mietwagen, mit denen ich gemeinhin unterwegs bin, sind in aller Regel geeicht. Jedenfalls klebt da meistens so ein Eichsiegel. Was nicht heißt, daß die auch richtig gehen. Im Vergleich zum Navi jedenfalls zeigen diese geeichten Geschwindigkeitsangaben immer zu viel an. Das heißt doch auch, daß gerade bei langen Strecken mehr gefahrene Kilometer gezählt werden, als eigentlich zurückgelegt wurden. Was bei Nutzfahrzeugen, deren Mietkosten erheblich durch die zurückgelegte Strecke bestimmt werden, doch schon ärgerlich ist. Heißt das Siegel also, daß nur dafür gesorgt wurde, daß die Vermieter es nicht übertreiben ?
3 Gedanken zu „Eichtoleranz“
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Der Tachometer (gr. Geschwindigkeitsmesser) ist nicht geeicht, wohl aber der Wegstreckenzähler (Behördendeutsch für Kilometerzähler). Natürlich ist diese Eichung eher in Anführungsstrichen zu sehen, wer etwas physikalisches Verständnis hat, der wird den Kilometerzähler in Grenzen manipulieren können. Ich kenne die Eichbedingungen nicht, aber etwas geht immer. – Die Geschwindigkeitsangaben eines Navis sind auch nur dann genau, wenn man gewisse Randbedingungen einhält. Die Strecke muß gerade sein, die Geschwindigkeit muß konstant sein (Tempomat ist hilfreich), freie Sicht zum Himmel und deutlich mehr als vier Satelliten müssen sichtbar sein, dann sind die angezeigten Werte nach einer gewissen Zeit (so 10-15 s) vertrauenswürdig. Dann allerdings allerdings mit einer Genauigkeit von ca. 0,2 %, Näheres sagt die betreffende Gebrauchsanleitung. – Besonders kritisch sind Tunnelein- und ausfahrten. Mein Auto kam mal mit weit über 400 km/h aus einer Tunneleinfahrt geflogen, jedenfalls lt. Anzeige.
Das Bild wurde sicherlich vom Beifahrer aufgenommen, nachdem die Idee für diesen Blogeintrag wohl schneller als die nächste Haltemöglichkeit aufkam…
Hauptsache es war kein Fotohandy, dann gibt es schonmal keinen Ärger wegen Handyverbot und so ;-)
Ich hab‘ eigentlich keine Ahnung von dem Thema (von der rechtlichen Seite), will aber trotzdem mal meinen Senf dazu abgeben: ;)
Ich meine, mich erinnern zu können, mal irgendwo gehört zu haben, daß laut StVo (oder auch StVZo) ein Tacho immer „voreilen“ muß, sprich mehr anzeigen, als man tatsächlich fährt, um Ungenauigkeiten im Messverfahren auszugleichen.
Jetzt zur technischen Seite:
Ich denke mal, die Eichung der Mietwagen bezieht sich lediglich darauf, daß festgestellt wird, daß der Tacho bei einer bestimmten Raddrehzahl die korrekte Geschwindigkeit (inkl. Voreilung) anzeigt.
Durch einen Reifenwechsel oder sogar durch simples Ändern des Reifendrucks kannst Du aber die angezeigte Geschwindigkeit schon wieder in beide Richtungen beeinflussen!