Wissenswertes über Erlangen

Seitdem Max Goldts Band Foyer des Arts vor ewigen Zeiten den Hit Wissenswertes über Erlangen (nicht irritieren lassen, der Ton kommt nach 18 Sekunden) schrieb, hat man wenig über die Stadt gehört. In Erinnerung ist uns noch, daß das religiöse Leben Erlanges breit gefächert sei. Nun.

Am Volkstrauertag spielten Fettes Brot in dieser Stadt. Und weil dieser Feiertag zu den Stillen Tagen gehört, meinte man in der Stadtverwaltung Erlangens, für dieses in einer geschlossenen Halle stattfindende Konzert besondere Auflagen erlassen zu müssen. Siehe oben.

Interessant.

Keine der Songs stehen auf dem Index und gerade Bettina wird ja gebeten, sich doch etwas anzuziehen. Komisch, daß da meine Vorurteilskiste weit aufspringt, wenn ich mir Gedanken über den zuständigen Beamten mache. Mich würde interessieren, was es denn kostete, als die Brote die Songs dann in den Zugaben spielten.

Nebenher: Laden mit 45dB(A) ist unmöglich.

Danke an Ulrich für den Tip.

Nachtrag 22.11.: gut informierte Kreise ließen mich wissen, daß es keine Kosten für die Zugaben gab.

10 Gedanken zu „Wissenswertes über Erlangen“

  1. „Laden mit 45dB(A) ist unmöglich“

    aha, dann kann man eben nicht dort spielen – ganz einfach. Oder muss eben früh laden.

  2. Dann darf sich ab 22 Uhr also auch keiner mehr unterhalten, und der veranstalter geht um 5 vor mit ner Flack on stage und einmal quer durchs publikum, damit punkt 22 Uhr auch ruhe ist?????

    Sehr interessante theorien tun sich da auf, welche vorstellung so ein schreibtischtäter von Schall und deren masseinheit hat…

    1. Die 45dB beziehen sich auf den Ladevorgang draußen vor der Halle. Es ist schon klar, daß man nachts in bewohntem Gebiet nicht laut durch die Gegend brüllt und vielleicht auch mal einen alten Teppich auf die Rampe legt. Aber 45dB sind einfach weltfremd. Jedes vorbeifahrende Auto ist auch untertourig schon deutlich lauter, jedes gesprochene Wort.

  3. Na ja so weltfremd sind 45 dB(A) nicht. Das ist nunmal der Immissionsrichtwert für die Nachtzeit in Kern-, Dorf- und Mischgebieten aus der TA Lärm. Daraus hat der „Schreibtischtäter“ den Wert wahrscheinlich.
    Man muss aber bedenken, dass der Wert vor dem Fenster des nächsten Nachbarn gilt und auch über die Zeit gemittelt wird.

    1. Was die Angabe in dem Bescheid so gefährlich macht: der Bezug auf die TA Lärm wird nicht hergestellt. Mit bösem Willen stellt sich also jemand mit seinem Meßgerät neben die Rampe. Mir ist klar, daß man den Wert einhalten kann, wenn ein t=30min vorgegeben wird und das nächste Anwohnerfenster halbwegs weit weg ist. Ist das Fenster direkt neben der Laderampe wird man auch mit t=30 ein ernstes Problem haben.

      Mich ärgert in diesem Zusammenhang, wie unterschiedlich oft städtische und private Veranstaltungen gehandhabt werden. Das jetzt mal zusammenhangslos vom vorliegenden Fall.

  4. ja der Bezug zur TA Lärm wäre wünschenswert! Und so weltfremd war der Schreibtischtäter auch nicht, weil er den Ladeort zum Eingang der Halle gelegt hat und nicht die übliche Ladezone zugelassen hat, hier wären in der Tat in unmittelbarer Nähe Wohnungen!!!!

    Ich habe da eher das Problem mit dem Wort „Richtwert“!!!!! Was hier gefordertert ist ein „gemittelter Grenzwert“!!??? (und wie subtrahiere ich den Lärm der sonst zu dieser Zeit ensteht??)

  5. Die Stadt Erlangen kann meines Wissens wenig dafür, die „Schuld“ trägt der Freistaat Bayern mit dem entsprechenden Feiertagsgesetz. Seit etwa 3 Jahren wird dieses rigoros durchgesetzt, auch in Diskos in den Randbezirken von Nürnberg. Da wird dann am Abend vorher gar nicht mehr aufgemacht, weil ab Punkt 0.00 Uhr die Polizei kommt und schaut, ob wirklich nicht mehr getanzt wird. Sicherheitshalber sperrte man damals die Tanzfläche dann mit Absperrband.

    Affig ist das Ganze dann an Halloween. Nicht das ich hingehn würde, aber keine Location macht mehr Halloweenparties, weil um 0 Uhr Schluß sein muss (Allerheiligen ist auch ein „Stiller Tag“).

    Die Letzte Instanz spielte bundesweit ihr Akustikprojekt (Weisse Tour) in Kirchen. Ausser in Bayern, da ja gerade Fastenzeit war und man auf keinen Fall wollte, dass dies durch ein „Rockkonzert“ gestört würde. Ähnlich gings Subway to Sally, die m. W. nur in Bayern ihre „Nackt“-Akustiktour in normalen Hallen spielte oder zumindest keine Konzerte in Kirchen machen durften.

    1. hmmm, den Bundesland-Bezug wollt ich auch grad bringen ;) – aber Hamburg kann da ueber die Oster(f)eiertage auch ganz schoen zickig sein (Gruendonnerstag -> Karfreitag bis 2oo Musik & Tanz erlaubt, Karfreitag -> Ostersamstag ab 2oo Musik & Tanz erlaubt) – hallo, wir reden ueber die Reeperbahn, wer da christlich glauben will, der hat genug andere Moeglichkeiten…

      Dass Bayern sowas generell verbeitet, wundert mich jetzt nicht wirklich (wobei ich noch nichtmal das ganze zwingend wegen des Volkstrauertages gedacht haette, sondern bei den Titeln generell…)

      c-v

      1. ach ja, falls noch mehr Kommentare zu den besonderen regionalen Unterschieden kommen:
        Es gibt kein Unterschied zwischen Hamburg und Erlangen: heute standen in beiden Städten ein falscher Arzt(in), der in der jeweiligen Uniklinik angestellt war, vor Gericht!!!!!

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