umgefallen

Auf dem Weg zur Post kam ich heute an diesem Baugerüst vorbei. Das war wohl nicht ganz sachgerecht aufgebaut…… Dabei gilt die Sturmwarnung erst für diese Nacht, so sehr kann es also noch gar nicht gewindet haben. Ich frage mich tatsächlich, wie sowas passieren kann. Ist unten ein Steher weggeknickt und hat den Rest mit runtergerissen ?  Aber darf/kann das bei nur einem Steher so passieren ?  Die selbe Frage, falls eine Wandverankerung nicht gehalten hat: darf das ausreichen, um ein komplettes Gerüst umkippen zu lassen ?

Etwas ärgerlich ist es auch für die Autobesitzer, deren Fahrzeuge da unter dem Gerüst liegen. Vor morgen kommen sie sicher an die Wagen, von denen man ja auch noch nicht weiß, wie sehr sie zerstört sind.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß man in so Fällen letztlich immer draufzahlt. Dazu kommt ……

daß man mit Pech nicht einen Pfennig von der Versicherung bekommt, weil man da, wenngleich aus einem ganz anderen Grund (Umzug), zu dem Zeitpunkt gar nicht hätte stehen dürfen. Also für alle Beteiligte eine ärgerliche Geschichte.

3 Gedanken zu „umgefallen“

  1. das haus sieht frisch gestrichen aus. ich würde fast wetten, die gerüstbauer haben ausreichend anker in die wand gedübelt, die dann irgendeinem an der fassade arbeitendem im weg waren und anschließend entweder gar nicht oder irgendwie handfest montiert wurden. bei längeren baumaßnahmen werden auch gerne mal werbeplakate oder so an fassadengerüste gehängt, ohne daß sich irgendwer gedanken über windlast macht. nicht, daß in unserer branche im mittlerweile letzten jahr nicht auch ein paar sträflich dumme windlast-nummern gelaufen sind…

  2. Möglicherweise lässt sich das Problem mit dem „Parkverbot“ aber lösen. Erstens scheint mind. ein beschädigter Wagen nicht in dem Bereich zu stehen und zweitens gibt es Leute/Seiten im Netz, nach denen dort nur der Versuch eines Parkverbotes zu sehen ist – denn es entsspricht einmal nicht den Formvorschriften (Schrifttype, schwarzer Rand statt Klebeband) und sofern da nix von Seitenstreifen steht gilt/gälte das Verbot eh nur für die Fahrbahn, während die Autos erkennbar auf dem marklierten Seitenstreifen/Parktaschen abgestellt sind.

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