Daß die Fachleute der Nachrichtendienste zur Zeit vor dem Bundesverfassungsgericht nicht gerade überzeugend vortragen, wenn es um den „Bundestrojaner“ geht, lesen wir in der Zeitung. Daß neutrale Gutachter zukunftsgerichtet das Gesetz beurteilen und die Perspektive von der Unverletzbarkeit der Wohnung auf die Unverletzbarkeit des eigenen Körpers richten ist nicht so ohne weiteres zu lesen, obwohl gerade das schon bemerkenswert ist und Hoffnung macht.
Via LawBlog